FAQs

Diese FAQ sind Bestandteil unserer AGB (Allgemeinen Geschäftsbedingungen). Bitte lesen Sie sie aufmerksam.

Sind die Camps für Buben und Mädchen geeignet?

Ja, natürlich! Unser Programm macht normalerweise allen Kindern Spaß!
Wenn Ihr Kind dennoch an einer Aktivität nicht teilnehmen will, muss es das nicht. Wir bieten ohnedies automatisch ein Alternativprogramm, oder beziehen Ihr Kind in die "Spiel-Leitung" bzw zum "aktiven Zusehen" ein.

Welches Alter und welche Ausbildung haben die BetreuerInnen?

Wir bürgen für höchste Kompetenz und Qualität. Unsere BetreuerInnen und TrainerInnen haben nicht nur große Freude an der Arbeit mit Kindern, sondern sind bestens ausgebildet.
Unsere BetreuerInnen und TrainerInnen sind unterschiedlichen Alters und unterschiedlicher Ausbildung. Jedenfalls verfügen alle TrainerInnen über ausgezeichnete Qualifikation für das jeweilige Angebot, für das sie verantwortlich sind, sowie über pädagogische Ausbildung bzw Erfahrung.
Im Fall einer Verhinderung vorgesehener BetreuerInnen steht natürlich ein qualifizierter Ersatz bereit.

Was passiert, wenn mein Kind krankheitsbedingt nicht teilnehmen kann?

Kann Ihr Kind krankheitsbedingt oder auf Grund sonstiger Verhinderungen nicht zu unseren Aktivitäten kommen, können wir kein Geld zurückerstatten.
Tritt die Verhinderung bereits früher ein, gelten unsere Stornobedingungen: 20% bei Abmeldung früher als 2 Monate vor Beginn der Veranstaltung, 30% zwischen 2 Monate und 6 Wochen vor Beginn; 50% zwischen 6 und 2 Wochen vor Beginn; 90% zwischen 2 und 1 Woche vor Beginn; danach der volle Betrag. Wunsch nach Änderung des gebuchten Termins / Umbuchung: Eine Umbuchung ist nur möglich, wenn der gewünschte Ersatztermin noch frei ist. Diesfalls sind jedenfalls EUR 30 Umbuchungsgebühr zu bezahlen. Wenn der gewünschte Ersatztermin nicht frei ist, dann ist für den ursprünglichen Termin Stornogebühr wie oben angeführt zu bezahlen, wenn er nicht besucht wird.

Unsere qualitativ hochwertigen Aktivitäten sind preislich knapp kalkuliert, wir bitten daher um Verständnis, dass wir Stornos nur entgeltlich anbieten.

Was passiert, wenn sich mein Kind bei einer Aktivität verletzt oder erkrankt?

Wir haben selbstverständlich eine fundierte Erste-Hilfe-Ausbildung, auch für den Outdoor-Bereich, und können, so weit möglich, Erste Hilfe leisten. Außer bei Kleinigkeiten verständigen wir grundsätzlich Rettung bzw Notarzt, die über die weitere Vorgangsweise entscheiden.

Wie sieht es mit Versicherungen aus?

Ihr Kind muss über eine übliche Krankenversicherung verfügen.

Wir bitten Sie, selbst für eine Freizeit-Unfallversicherung Ihres Kindes zu sorgen, wenn Sie eine solche für sinnvoll oder erforderlich halten.

Unsere BetreuerInnen sind selbstverständlich haftpflichtversichert. Wir hoffen und gehen davon aus, dass diese nie in Anspruch genommen werden muss, da wir Ihr Kind selbstverständlich kompetent und mit höchster Sorgfalt betreuen!

Bitte stellen Sie sicher, dass Ihre Haushaltsversicherung - wie an sich üblich - eine Privathaftpflichtversicherung für Ihr Kind mit umfasst, sodass allfällige Schäden, die Ihr Kind verursacht, abgedeckt sind. Unsere Haftpflichtversicherung deckt ja nur Aufsichtspflichtverletzungen. (Beispiel: Kind ist kurz unachtsam und fährt mit dem Rad zu nah an einen Zaun heran und beschädigt diesen - hier liegt keine Aufsichtspflichtverletzung vor, sodass der Schaden des Zaunbesitzers durch Ihre Privathaftpflichtversicherung gedeckt werden müsste).

Kann es Programmänderungen geben?

Ja. Aus organisatorischen Gründen kann es vorkommen, dass wir das Programm ändern und ein gleichwertiges Ersatzprogramm anbieten.
Bitte geben Sie Ihrem Kind daher immer und jeden Tag die vollständige Ausrüstung und Material laut Ausrüstungsliste mit, auch wenn dies laut Programm für den jeweiligen Tag gar nicht nötig scheint.

Was passiert, wenn mein Kind nicht die nötige Ausrüstung mit hat?

Bitte geben Sie Ihrem Kind immer und jeden Tag die vollständige Ausrüstung und Material laut Ausrüstungsliste mit, auch wenn dies laut Programm für den jeweiligen Tag gar nicht nötig scheint.

Kinder, die das entsprechende Material nicht haben, können an den Aktivitäten unter Umständen nicht teilnehmen und von nicht alternativ betreut werden.

Wir werden uns natürlich bemühen, das Vergessene aus unserem eigenen Fundus zur Verfügung zu stellen, können dies aber nicht garantieren.

Sollte dies nicht möglich sein, müssen wir uns vorbehalten,
- dass wir Ihr Kind, wenn die fehlende Ausrüstung bereits beim Hinbringen bemerkt wird, nicht übernehmen; es kann dann an diesem Tag nicht teilnehmen (kein Geld retour) oder
- für Ihr Kind fehlendes Material kurzfristig anzukaufen und Ihnen Material und Aufwand für die Besorgung in Rechnung zu stellen.

Wir bitten Sie, durch tägliche Kontrolle der Ausrüstung Ihres Kindes derartige Unannehmlichkeiten zu vermeiden. Nur adäquate Ausrüstung garantiert den Erfolg und Spaß unserer Aktivitäten!

Sind Handy, Digicams und Gameboys erlaubt?

Ja, Handies und Digitalkameras sind den Kindern auf eigenes Risiko erlaubt. Bitte beachten Sie, dass wir für Verlust oder Beschädigungen keine Verantwortung übernehmen können.

Nein, Gameboys oder anderes elektronisches Spielzeug sind nicht erlaubt.

Darf mein Kind eigenes Spielzeug mitbringen?

Elektronisches Spielzeug ist nicht erlaubt.

Sonstiges Spielzeug (zB Lieblingsfußball) kann Ihr Kind auf eigenes Risiko mitnehmen; wir haften nicht für Beschädigung und Verlust von Teilen. Wir haben allerdings die Erfahrung, dass die Kinder ohnedies die Teilnahme am allgemeinen Programm bevorzugen. Eigenes Spielzeug ist unserer Ansicht nach daher nicht nötig.

Was ist, wenn mein Kind bei einer Aktivität nicht mitmachen will?

Die Individualität Ihres Kindes steht im Mittelpunkt. Wenn Ihr Kind an einer Aktivität nicht teilnehmen will, muss es das nicht. Wir bieten ohnedies automatisch ein Alternativprogramm, oder beziehen Ihr Kind in die "Spiel-Leitung" bzw zum "aktiven Zusehen" ein.

Wer darf das Kind abholen?

Zur Abholung der Kinder von einem Camp bzw Kurs sind nur die erziehungsberechtigten Personen oder von diesen hierfür schriftlich bevollmächtigte Personen ermächtigt. Bitte geben Sie uns nach Möglichkeit in der Anmeldung sämtliche Personen bekannt, die Ihr Kind abholen dürfen.

An Personen, die offensichtlich jünger als 14 Jahre alt sind, übergeben wir das Kind nicht, auch wenn diese Person eine Vollmacht vorweist. Sie können uns aber schriftlich bestätigen, dass Ihr Kind alleine heimgehen darf.

Kann es sein, dass eine Veranstaltung nicht stattfindet?

Das kann aus organisatorischen Gründen in Ausnahmefällen passieren, ist aber nicht wahrscheinlich. Jedenfalls würden Sie bei Wochencamps spätestens 3 Wochen vor Beginn, bei Tagesveranstaltungen spätestens 1 Woche vor Beginn darüber verständigt werden, sodass Sie rechtzeitig andere Dispositionen treffen können. Diesfalls überweisen wir Ihnen selbstverständlich den vollen bezahlten Betrag retour.